Der Landtagsabgeordnete für den Rheingau, die Staatsbäder und Heidenrod, Ingo Schon, ermutigt die Kommunen seines Wahlkreises nachdrücklich, sich am Förderprogramm des Dorfentwicklungsprogramms 2025 zu beteiligen. Das Programm, das bis zu zwölf neue Kommunen aufnehmen kann, bietet großartige Möglichkeiten für Kommunen, um sich gut für die Zukunft aufzustellen, betont Schon. "Das Dorfentwicklungsprogramm bietet unseren Gemeinden die Chance, sich weiterzuentwickeln und den ländlichen Raum nachhaltig zu stärken", erklärt Schon.
Er hebt hervor, dass die Fördermittel nicht nur den Kommunen, sondern auch Privatpersonen vielfältige Möglichkeiten bieten, Sanierungsprojekte und Neubauten in den Ortskernen umzusetzen. „Insgesamt bietet Die Dorfentwicklung vielfältige Möglichkeiten auch und gerade für Vorhaben der Daseinsvorsorge und der Grundversorgung in den Ortskernen,“ so Schon. Die Fördermöglichkeiten umfassen nämlich neben den klassischen Gebäudeinvestitionen auch soziale und kulturelle Vorhaben wie zum Beispiel Mehrgenerationentreffs oder Dorfmuseen, Grundversorgungseinrichtungen wie zum Beispiel Dorfläden oder Dorfcafés sowie Dienstleistungen für Beratung, Moderation und Vorschläge für Innenentwicklungsprojekte. Selbst eine Unterstützung von städtebaulich verträglichem Abriss von Gebäuden sei möglich.
Die Bewerbung für das Förderprogramm erfordert die Erstellung eines Konzepts, das gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern der Kommune entwickelt wird. Dieses Konzept legt fest, welche Maßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung vor Ort gefördert werden sollen. Dabei können sich die Kommunen durch Fachbüros unterstützen lassen, für die Fördermittel bereitstehen.
Die Fördermittel, die vom Land, Bund und der EU bereitgestellt werden, belaufen sich jährlich auf rund 33 Millionen Euro.
Für weitere Informationen zum Förderprogramm und zur fachlichen Beratung stehen die Fachbehörden der jeweiligen Landkreise zur Verfügung. Anträge für Dorfmoderationsprozesse können ab sofort bei den Fach- und Förderbehörden der Landkreise gestellt werden. Die Abgabefrist für die Bewerbungen als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung ist der 1. Februar 2025. Nähere Informationen finden sich unter: https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung.
"In den letzten Jahren konnten von Lorch bis Bad Schwalbach bereits eine Reihe von Kommunen von den Programmen profitieren. Es gibt also viele gute Beispiele, an denen sich Interessierte auch hier in der Region orientieren können", betont Schon abschließend.

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